Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
14. Januar 2025  (aktualisiert am 24. März 2026)

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025: Wie ist das Handwerk betroffen?

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Barrierefreiheitsstärkungsgesetz  #Barrierefreiheit  #Handwerk  #digital  #Webseitenoptimierung 
Jetzt im Audioformat verfügbar!

Bereits 2019 hat die Europäische Union den Weg zur barrierefreien Informationsgesellschaft beschlossen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz folgt nun die Umwandlung der EU-Vorgaben in nationales Recht. Was das für Handwerker und die Firmenwebseite bedeutet, beleuchtet der folgende Beitrag.

Ziele und Vorschriften des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geht es in erster Linie um Webseiten und den barrierefreien Zugang für alle Personengruppen. In der Europäischen Union gibt es rund 38 Millionen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen Sehschwächen und ähnliche Probleme, die dafür sorgen, dass die Nutzung von Webseiten erschwert oder teilweise sogar vollständig unmöglich ist.

Die EU hat aus diesem Grund zehn Ziele definiert, um Menschen mit Beeinträchtigungen den freien Zugang zum Internet und den Webseiten zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht der Design-for-All-Standard. Er gibt vor, dass die digitalen Leistungen barrierefrei und somit für alle Menschen gleichermaßen einfach zugänglich sind. Das BFSG bezieht sich dabei nicht nur auf Webseiten. Die Vorgaben gelten auch für Apps, E-Books sowie Hardware wie Smartphones oder Computer. Im Gesetz ist ausführlich aufgelistet, welche Produkte und Dienstleistungen die Vorgaben einhalten müssen.

Barrierefreiheit Symbole auf Computertastatur
Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es zudem klare Vorgaben, wie die Barrierefreiheit umzusetzen ist. So gilt die Anforderung, dass eine verständliche Sprache zum Einsatz kommen muss. Weiterhin müssen Webseitenbetreiber alternative Inhalte anbieten.
Dies bezieht sich zum Beispiel auf Bilder und Videoinhalte, die zusätzlich entsprechend den Webstandards mit Texten unterlegt werden müssen. So können auch Menschen mit Beeinträchtigungen identifizieren, welche Inhalte die Webseite anzeigt. Ein weiterer Punkt bezieht sich auf die Bedienbarkeit. Webseiten, die dem BFSG unterliegen, müssen sowohl mit der Tastatur als auch mit einem Screenreader vollständig zu bedienen sein.

Für öffentliche Einrichtungen gelten diese Standards und Vorgaben, die ab 2025 auch für Unternehmen in Kraft treten, bereits seit September 2019. Der Stichtag für die Barrierefreiheitsanforderungen für Betreiber von Webseiten ist der 28. Juni 2025. Die Frist gilt sowohl für neue digitale Produkte und Dienstleistungen als auch für bereits bestehende Angebote.

In diesen Fällen sind Webseiten von Handwerkern von den neuen Vorgaben betroffen

Die Mehrheit der Handwerksunternehmen betreibt heutzutage einen Webauftritt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft jedoch nicht alle Webseiten, sondern nur ganz bestimmte Arten von digitalen Diensten. Es geht vor allem um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wenn also ein Unternehmen digitale Dienste oder Plattformen nutzt, um mit Kunden Geschäfte zu machen, greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ein gutes Beispiel ist ein Online-Shop oder die Webseite eines Handwerkers, über die Kunden Termine vereinbaren können. Nicht unter das BFSG fällt hingegen eine Webseite, auf der sich ein Handwerksbetrieb mit seinen Leistungen präsentiert, ohne den Besuchern direkt die Möglichkeit zum Abschluss eines Geschäfts zu geben.

Tischler mit Laptop im Lager
Weiterhin sind Kleinstunternehmen auf jeden Fall von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes befreit. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe, die weniger als zehn Beschäftigte und einen maximalen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen. Das trifft also auf zahlreiche Handwerksbetriebe zu. Sie dürfen somit auch einen Online-Shop betreiben, der nicht barrierefrei ist, und müssen keine Sanktionen befürchten.
Dennoch kann es durchaus im Interesse eines Handwerkbetriebs sein, die eigene Webseite barrierefrei zu gestalten, selbst wenn keine Pflicht dazu besteht. Weil ein relevanter Teil der Bevölkerung in der Europäischen Union eine Beeinträchtigung aufweist, lässt sich so eine größere Zielgruppe erreichen.

So wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der Praxis umgesetzt

Unternehmen, die die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzen müssen, sollten sich rechtzeitig um die Anpassung der betroffenen Dienste kümmern. Welche Punkte implementiert werden müssen, lässt sich in den Web Content Accessibility Guidelines nachlesen. Dieser internationale Standard stellt die Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten auf. Zusätzlich existiert eine Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes. Sie ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gibt genauere Auskunft darüber, wie sich die Vorgaben in der Praxis umsetzen lassen.

Handwerker am Laptop, Bauingenieure und Handwerker arbeiten zusammen
Zum Beispiel muss mehr als ein sensorischer Kanal vorhanden sein, um Inhalte einer Webseite abzurufen. Primär besteht eine Webseite aus Text. Wer jedoch blind oder in der Sehkraft beeinträchtigt ist, der kann diese Inhalte nicht aufnehmen. Aus diesem Grund muss eine Webseite die Möglichkeit bieten, Texte in Audioform wiederzugeben.
Es gibt eine Reihe von Optionen, wie Webseitenbetreiber diese Vorgaben für ihre Seite umsetzen können. Eine Vielzahl von Webseiten baut beispielsweise auf einem Content-Management-System wie WordPress auf. Für dieses CMS existieren barrierefreie Themes, die sich über das Administrationsmenü einfach installieren lassen. Damit sind viele Punkte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllt – beispielsweise die Vorgaben bezüglich Farbschema, Kontrast und Navigation.

Zusätzlich stehen oftmals Plugins zur Verfügung, die ebenfalls die Barrierefreiheit steigern. Sie existieren für viele weitverbreitete CMS wie WooCommerce. Dadurch ist es möglich, barrierefreie Formulare oder interaktive Elemente für die Webseite zu erstellen. Bei bestimmten Punkten sind aber individuelle Arbeiten und Anpassungen unumgänglich. Das betrifft vor allem die Inhalte. Alternativtexte zu Bildern müssen in den HTML-Code der Webseite eingefügt werden. Hier erfolgen ebenfalls Anpassungen, um die Inhalte übersichtlich und leicht verständlich zu gestalten. Das lässt sich beispielsweise mithilfe von Überschriften und Absätzen erreichen.

Webseitenbetreiber haben außerdem Möglichkeiten, zu prüfen, ob die Barrierefreiheit korrekt umgesetzt ist. Tools wie WAVE oder axe kontrollieren die Webseite und erstellen einen Analysebericht. Das hilft ebenfalls bei der Verbesserung. Eine weitere Option ist es, selbst einen Screenreader zu nutzen und so die eigene Webseite auf die Barrierefreiheit zu prüfen.

Was droht bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Jedes Bundesland hat eigene Marktüberwachungsbehörden eingerichtet, die für Kontrollen der Unternehmen im eigenen Bereich zuständig sind. Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, Webseiten, die gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstoßen, bei dieser Behörde zu melden. Stellt die Behörde einen Verstoß fest, dann kann sie verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Vertriebsverbote oder Dienst-Einstellungen verhängen.

Zudem haben Verbände und Einrichtungen, die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anerkannt sind, die Möglichkeit, Unternehmen mit nicht konformen elektronischen Diensten abzumahnen. Das kann zu Unterlassungsklagen sowie Schadenersatzforderungen führen. Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind also durchaus ernst zu nehmen.

firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

1. Juni 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Im Bereich des Klimaschutzes spielt die Speicherung von Kohlenstoff zunehmend eine Rolle. Eine praktische Option ist die Speicherung in Beton. Eine Forschungsinitiative möchte mit einer neuen Methode den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre reduzieren und das Kohlendioxid...

13. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Hanfkalk besteht aus Grundstoffen, die schon seit Ewigkeiten als Baumaterialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist der Bioverbundwerkstoffe ein moderner Baustoff, der seine Ursprünge in den 1980er-Jahren in Frankreich hat. Heutzutage ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Hanfkalk, und das Baumaterial zeigt sich erstaunlich vielseitig.

5. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Bereits seit vielen Jahren kämpft die Baubranche mit steigenden Kosten. Dies hat zu einer Diskrepanz zwischen den benötigten und den fertiggestellten Wohnungen geführt. Darunter leidet besonders der Sozialbau, weil das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein