Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
30. September 2024  (aktualisiert am 18. August 2025)

Handwerkliche Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen und während der Nacht – das ist die Rechtslage

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Arbeitszeitgesetz  #Feiertagsschutzverordnung  #Nachtruhe  #Ausnahmeregelungen  #Ersatzruhetage 
Jetzt auch als Audio verfügbar!

Nähert sich der Fertigstellungstermin der Bauarbeiten, und sind Aufträge im Verzug, dann spielen Handwerker vielleicht mit dem Gedanken, das Wochenende zu nutzen oder den Arbeitstag zu verlängern. Arbeiten in diesen Zeiten unterliegen jedoch besonderen Regelungen, die Handwerksbetriebe unbedingt kennen sollten, um Ärger zu vermeiden.

Arbeits- und Ruhezeiten: Zu diesen Zeiten ist handwerkliches Arbeiten untersagt

Handwerker mit Gehörschutz steht an Werkbank und fräst
Zu welchen Zeiten handwerkliches Arbeiten untersagt ist, legen das Arbeitszeitgesetz, das Landesimmissionsschutzgesetz und die Feiertagsschutzverordnung fest. Zunächst gilt, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Als Feiertage gelten die gesetzlich festgelegten Tage, die also auch zwischen den Bundesländern und Regionen abweichen. Weil der Samstag hingegen weder Sonn- noch Feiertag ist, gilt er als ganz normaler Werktag.
Was die konkreten Arbeitszeiten betrifft, gibt es Unterschiede zwischen den Tagen. Die allgemeine Nachtruhe beginnt jeden Tag um 22 Uhr und endet am darauffolgenden Morgen um 6 oder 7 Uhr. Die Sonn- und Feiertagsruhe gilt hingegen von 0 bis 24 Uhr an diesen Tagen. Beide Regelungen untersagen aber Handwerksbetrieben nicht grundsätzlich die Arbeit, jedoch gelten Einschränkungen bezüglich der Lärmentwicklung.

Arbeiten an Wochenenden sowie Ausnahmeregelungen: Das ist erlaubt

Es gibt einige Ausnahmen von der Regelung, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Dies betrifft auch eine Reihe von Handwerksbetrieben. Beispielsweise sind Bäcker grundsätzlich von der Feiertagsschutzverordnung ausgenommen und dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Gleiches gilt für Betriebe, die Not- und Bereitschaftsdienste leisten. Primär trifft dies auf das Sanitär-, das Heizungs- und das Klimahandwerk zu. Die Begründung ist, dass Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind, die sich nicht auf einen Werktag verschieben lassen. Bei einem Wasserrohrbruch in einem Wohnhaus ist es zum Beispiel nicht möglich, die Arbeit aufzuschieben.

Bauarbeiter arbeiten Nachts an einer Straße, im Vordergrund ein Baustellenschild
Unter Umständen gilt dies auch für Baustellen – beispielsweise dann, wenn durch plötzliche Witterungsverhältnisse Schäden an der Baustelle oder dem Baumaterial drohen. Ebenfalls ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen möglich, wenn von der Baustelle eine Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht oder die schnelle Fertigstellung im öffentlichen Interesse liegt.
Dies könnte zum Beispiel bei einer Straßenbaustelle der Fall sein, die zu Sperrungen oder Verkehrsstaus führt. In jedem Fall ist für solche Szenarien aber eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Ohne sie können Handwerker nicht tätig werden.

Betriebe, die an Sonn- und Feiertagen Dienstleistungen anbieten oder Waren verkaufen möchten, benötigen also eine Genehmigung für die Arbeit. Diese erteilt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Zur Genehmigung gehört dann die Erlaubnis, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Ausgenommen von den gesetzlichen Einschränkungen sind zudem Chefs und Selbstständige. Sie dürfen grundsätzlich so viel und so lange arbeiten, wie sie es für richtig halten. Eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Voraussetzung ist, dass die geltenden Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung eingehalten werden.

Einschränkungen an Wochenenden, Feiertagen und während der Nacht

Die grundsätzlichen Einschränkungen, was die Tätigkeit betrifft, sind nicht die einzigen Beschränkungen, die an Wochenenden und Feiertagen sowie in der Nacht gelten. Ebenso wichtig ist es, über die Einschränkungen Bescheid zu wissen, was laute Tätigkeiten zu diesen Zeiten angeht. Dies beginnt bei Haus- und Gartenarbeiten, die ruhestörend sind. Solche Arbeiten dürfen montags bis samstags nicht von 20 bis 7 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind solche Tätigkeiten vollständig untersagt. Dementsprechend dürften während Spät- oder Nachtschichten sowie an Feiertagen keinerlei Arbeiten ausgeführt werden, die die Ruhe von Anwohnern stören.

GaLaBauer bläst Laub im Herbst
Noch strengere Beschränkungen gelten für laute Gartenwerkzeuge wie Laubbläser, Freischneider oder Rasentrimmer. Sie dürfen ausschließlich an Werktagen in den Zeiten von 9 bis 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Damit ist der Einsatz an Sonn- und Feiertagen sowie am Samstag ausgeschlossen. Das betrifft auch Arbeiten in Gebäuden, die andere Bewohner oder die Umgebung durch Lärm stören. Gute Beispiele sind Maschinenlärm und Geräusche von Bohrmaschinen sowie ähnlichen Lärmquellen. Im Außenbereich in der Umgebung von Wohngebieten ist der Einsatz solcher Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztags untersagt. Dazu zählen alle Arten von lauten Geräten – vom Rasenmäher über den Hochdruckreiniger bis zum Betonmischer. Dies gibt die Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung in § 7 vor. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Zu beachten ist weiterhin, dass Städte und Gemeinden das Recht haben, Regelungen abweichend von diesen allgemeinen Gesetzen zu erlassen. Denkbar sind also strengere Vorgaben oder Zeiten, die von den genannten Uhrzeiten abweichen. Handwerksbetriebe sollten sich also über die lokalen Bestimmungen informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Ersatzruhetage: Das müssen Arbeitgeber im Handwerk wissen

Handwerksbetriebe, die planen, an Wochenenden, nachts oder an Feiertagen aktiv zu sein, sollten zudem die Regelungen zur Vergütung sowie den Ersatzruhetagen genau kennen. Ersatzruhetage gibt es in Verbindung mit Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Finden an diesen Tagen Tätigkeiten statt, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitstag mit einem Ersatzruhetag ausgleichen. Zudem gibt es klare Regelungen, in welchem Zeitraum dieser Ausgleich stattfindet. Bei der Sonntagsarbeit gilt ein Zeitrahmen von acht Wochen, in dem der Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag erhält. Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, und ein Arbeitnehmer wird an einem solchen Tag beschäftigt, dann muss der Ersatzruhetag hingegen innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Unerheblich ist hingegen der Umfang der Beschäftigung am Sonn- oder Feiertag. Arbeitgeber müssen so den Ersatzruhetag auch für die Rufbereitschaft oder den Bereitschaftsdienst gewähren.

Feiertagsarbeit_Banner.webp
(Zuschläge Sonn- und Feiertagsarbeit: In der Baubranche regelt der Bundesrahmentarifvertrag den finanziellen Ausgleich für Feiertagszuschläge.
  • Sonntage sowie Feiertage, die auf einen Sonntag fallen: + 75 Prozent
  • Oster- und Pfingstsonntag, 1. Mai, 1. Weihnachtsfeiertag: +200 Prozent
  • Andere Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen: +200 Prozent)

Für die Nachtarbeit ist ein finanzieller Ausgleich ebenfalls verpflichtend. In den meisten Fällen regelt der geltende Manteltarifvertrag der Branche die spezifische Höhe des Zuschlags für die Nachtschicht. Für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist ein Nachtarbeitszuschlag von 25 Prozent üblich. An Feiertagen sind bis zu 50 Prozent gebräuchlich. Dies trifft auf Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage sowie Silvester und den 1. Mai zu. Jedoch kumulieren die Zuschläge nicht, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.

firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

1. Juni 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Im Bereich des Klimaschutzes spielt die Speicherung von Kohlenstoff zunehmend eine Rolle. Eine praktische Option ist die Speicherung in Beton. Eine Forschungsinitiative möchte mit einer neuen Methode den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre reduzieren und das Kohlendioxid...

13. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Hanfkalk besteht aus Grundstoffen, die schon seit Ewigkeiten als Baumaterialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist der Bioverbundwerkstoffe ein moderner Baustoff, der seine Ursprünge in den 1980er-Jahren in Frankreich hat. Heutzutage ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Hanfkalk, und das Baumaterial zeigt sich erstaunlich vielseitig.

5. Mai 2026
von textbroker | 6 Min. Lesezeit

Bereits seit vielen Jahren kämpft die Baubranche mit steigenden Kosten. Dies hat zu einer Diskrepanz zwischen den benötigten und den fertiggestellten Wohnungen geführt. Darunter leidet besonders der Sozialbau, weil das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein