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25. Juli 2026  (aktualisiert am 25. Juli 2026)

Zuschüsse für altersgerechten Umbau ab 2026: Was Eigentümer und Handwerker jetzt wissen müssen

von  hagebau Redaktion | 6 Min. Lesezeit | #Barrierefreiheit  #KfW  #Zuschuss  #Förderkredit  #Umbau 
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Der barrierefreie Umbau von Bestandsimmobilien steht mit zunehmendem Alter bei vielen Hausbesitzern an. Von der ebenerdigen Dusche bis zum Treppenaufzug gibt es zahlreiche Maßnahmen, die das Leben im eigenen Zuhause erleichtern. Seit dem 8. April 2026 stellt die Bundesregierung neue Fördermittel für Bauprojekte dieser Art zur Verfügung. Mit dem neuen Förderprogramm lassen sich teure Umbauten besser finanzieren und Barrierefreiheit im eigenen Heim erreichen.

Welche Baumaßnahmen fördert die KfW-Bank?

Über die KfW-Bank gibt es Fördermittel für ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Gelistet sind sieben Förderbereiche, die mehrere Zonen in und um Wohnungen abdecken. Dabei handelt es sich um:

  • Förderbereich 1: Wege zum Gebäude
  • Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen
  • Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen
  • Förderbereich 5: Badezimmer
  • Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Barrierefreies Badezimmer in braun-orangetönen
Es lassen sich also Fördermittel für verschiedenste Umbaumaßnahmen rund um das Haus beantragen. Dies beginnt bei der Entfernung von Barrieren im Badezimmer, was eine der häufigsten Umbauten auf dem Weg zu einem altersgerechten und barrierefreien Haus ist. Gleiches gilt für Umbauten am Eingangsbereich und an Türen. Hier fördert das Programm das Entfernen von Schwellen und das Schaffen von mehr Bewegungsfreiheit.

Aber auch ein Wetterschutz für Haustüren steht auf der Liste der förderfähigen Investitionen. Ebenfalls gehört die Einrichtung eines Balkons, einer Loggia oder einer Terrasse zu den Ausgaben, für die Fördermittel beantragt werden können. Als Voraussetzung gilt immer, dass sie barrierefrei gestaltet sind.

Zu den förderfähigen Investitionen bei Wegen gehören der Abbau von Stufen sowie die barrierefreie Einrichtung von Parkplätzen. Ebenfalls fördert das Programm den Abbau von Barrieren auf dem Weg zu Mülltonnen, Garagen oder Spielplätzen. Der Abbau von Stufen und Treppen ist zudem ein separater Punkt im Förderprogramm. Dabei unterstützt es auch bei Kosten, die bei der Installation von Rampen oder Treppenliften entstehen. Kleine Maßnahmen wie die Montage von Stütz- oder Haltsystemen im Haus gehören ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben. Selbst für ergonomische Türgriffe, die zusätzliche Beleuchtung von Gartenwegen oder Notsysteme wie Wassermelder können Fördermittel beantragt werden.

Diese smarten Alltagshilfen fördert die KfW: Automatisierte Rollläden: mehr Komfort und einfachere Bedienung, Heizungssteuerung: bequeme Regelung der Raumtemperatur, Klimatechnik: angenehmes Raumklima im Alltag, Barrierefreie Gemeinschaftsräume: mehr Teilhabe in Mehrparteienhäusern, Planungskosten: fachliche Vorbereitung ebenfalls förderfähig
Weiterhin fördert die KfW-Bank die Installation von Bedienungs- und Antriebssystemen, die den Alltag im Haus erleichtern. Unter das Förderprogramm fallen so die Automatisierung von Rollläden, der Einbau von Heizungssteuerungen und die Installation von Klimatechnik.

In Mehrparteienhäusern lässt sich die Förderung für die Schaffung von barrierefreien Aufenthaltsräumen für die Gemeinschaft verwenden.

Auch die Kosten für die Planung all dieser Maßnahmen sind förderfähig.

Welche Fördermittel stehen bei Zuschüssen und Krediten zur Verfügung?

Gleich mit zwei Programmen fördert die Bundesregierung 2026 den barrierefreien Umbau von Wohnbereichen.

FörderartZuschusshöheFörderfähige KostenMaximaler Zuschuss
Einzelmaßnahmen10 %bis 25.000 Eurobis 2.500 Euro
Altersgerechtes Haus12,5 %bis 50.000 Eurobis 6.250 Euro

Noch höher fällt die Förderung aus, wenn durch den barrierefreien Umbau der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Dafür müssen die baulichen Vorgaben der KfW erfüllt werden, die sich an der DIN 18040-2 orientieren. Dies beinhaltet, dass alle Wohn- und Sanitärbereiche barrierefrei und schwellenlos sowie ausreichend groß dimensioniert sein müssen.

ProgrammArt der FörderungFörderhöheZielgruppe
KfW-Zuschuss 455-BZuschussbis 6.250 EuroEigentümer und Antragstellende für barrierefreie Umbauten
KfW-Kredit 159Förderkreditbis 50.000 Euro pro WohneinheitPrivatpersonen, WEGs, Bauträger, Wohnungsgenossenschaften und Mietende

So kann also auch eine Mietwohnung barrierefrei gestaltet werden und das Leben im Alter an Qualität gewinnen. Dabei kann der Kredit nicht nur für Umbauten und Sanierungen in Anspruch genommen werden, sondern auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum.

Der KfW-Kredit 159 kann als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen beantragt werden.

KreditformLaufzeitEffektiver JahreszinsBesonderheit
Annuitätendarlehen4 bis 30 Jahre2,54 % bis 3,49 %tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
Endfälliges Darlehenbis 10 Jahre3,54 %Rückzahlung am Laufzeitende

Begrenzte Fördermittel: Aus diesem Grund ist schnelles Handeln ratsam

Es gilt, bei der Beantragung schnell zu sein, da die Fördermittel für den KfW-Zuschuss 455-B vorerst auf 50 Millionen Euro begrenzt sind. Zudem läuft das Programm zunächst nur bis Ende 2026. Laufen die bereitgestellten Mittel vor Ende des Jahres aus, dann endet das Programm vorzeitig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor dem Antrag die Planung steht, die ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.

Wie beantragen Interessenten die Fördermittel bei der KfW-Bank?

Rampe für Rollstühle an einer normalen Treppe mit Werkzeug daneben
Sowohl der Zuschuss 455-B als auch der KfW-Kredit 159 müssen online beantragt werden. Die Formulare sind ebenfalls online auf der Webseite der KfW-Förderbank verfügbar. Wichtig ist, dass die Beantragung unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt. Das gilt auch für den Abschluss jeglicher Liefer- oder Leistungsverträge. Ansonsten ist keine Förderung möglich. Die Beantragung des KfW-Kredits 159 übernimmt ein Finanzierungspartner. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Kreditantrag.

Beim Umbau auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ ist zudem ein Sachverständiger verpflichtend. Er begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert die Umbauten und bestätigt abschließend die Einhaltung der Vorgaben. Diese Bestätigung ist notwendig, um die höhere Förderung zu erhalten.

Nach der Zusage für die Förderung müssen die Maßnahmen in einem bestimmten Zeitraum beginnen. Die Ablauffrist ist unter dem Punkt „Wie geht’s weiter“ in der Zusage vermerkt. Bis zu diesem Datum muss die Maßnahme zudem abgeschlossen sein. Anschließend kann die Auszahlung des Zuschusses über das Portal der KfW-Bank beantragt werden. Beim KfW-Kredit 159 beginnt die Auszahlungszeit ab der Kreditzusage, und es stehen 12 Monate zur Verfügung, um den Kredit abzurufen.

Hagebauprofi-Logo in Rot und Grün mit stilisiertem Sechseck.

hagebau Redaktion

Der hagebau Fachhandel ist unter dem Dach der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG führende Kooperation im Baustoff-, Holz- und Fliesenhandel. Die zwölf Spezialisierungssysteme und das E-Commerce Team veröffentlichen die redaktionellen Inhalte.

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