Der barrierefreie Umbau von Bestandsimmobilien steht mit zunehmendem Alter bei vielen Hausbesitzern an. Von der ebenerdigen Dusche bis zum Treppenaufzug gibt es zahlreiche Maßnahmen, die das Leben im eigenen Zuhause erleichtern. Seit dem 8. April 2026 stellt die Bundesregierung neue Fördermittel für Bauprojekte dieser Art zur Verfügung. Mit dem neuen Förderprogramm lassen sich teure Umbauten besser finanzieren und Barrierefreiheit im eigenen Heim erreichen.
Welche Baumaßnahmen fördert die KfW-Bank?
Über die KfW-Bank gibt es Fördermittel für ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Gelistet sind sieben Förderbereiche, die mehrere Zonen in und um Wohnungen abdecken. Dabei handelt es sich um:
- Förderbereich 1: Wege zum Gebäude
- Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen
- Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen
- Förderbereich 5: Badezimmer
- Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Aber auch ein Wetterschutz für Haustüren steht auf der Liste der förderfähigen Investitionen. Ebenfalls gehört die Einrichtung eines Balkons, einer Loggia oder einer Terrasse zu den Ausgaben, für die Fördermittel beantragt werden können. Als Voraussetzung gilt immer, dass sie barrierefrei gestaltet sind.
Zu den förderfähigen Investitionen bei Wegen gehören der Abbau von Stufen sowie die barrierefreie Einrichtung von Parkplätzen. Ebenfalls fördert das Programm den Abbau von Barrieren auf dem Weg zu Mülltonnen, Garagen oder Spielplätzen. Der Abbau von Stufen und Treppen ist zudem ein separater Punkt im Förderprogramm. Dabei unterstützt es auch bei Kosten, die bei der Installation von Rampen oder Treppenliften entstehen. Kleine Maßnahmen wie die Montage von Stütz- oder Haltsystemen im Haus gehören ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben. Selbst für ergonomische Türgriffe, die zusätzliche Beleuchtung von Gartenwegen oder Notsysteme wie Wassermelder können Fördermittel beantragt werden.

In Mehrparteienhäusern lässt sich die Förderung für die Schaffung von barrierefreien Aufenthaltsräumen für die Gemeinschaft verwenden.
Auch die Kosten für die Planung all dieser Maßnahmen sind förderfähig.
Welche Fördermittel stehen bei Zuschüssen und Krediten zur Verfügung?
Gleich mit zwei Programmen fördert die Bundesregierung 2026 den barrierefreien Umbau von Wohnbereichen.
| Förderart | Zuschusshöhe | Förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen | 10 % | bis 25.000 Euro | bis 2.500 Euro |
| Altersgerechtes Haus | 12,5 % | bis 50.000 Euro | bis 6.250 Euro |
Noch höher fällt die Förderung aus, wenn durch den barrierefreien Umbau der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Dafür müssen die baulichen Vorgaben der KfW erfüllt werden, die sich an der DIN 18040-2 orientieren. Dies beinhaltet, dass alle Wohn- und Sanitärbereiche barrierefrei und schwellenlos sowie ausreichend groß dimensioniert sein müssen.
| Programm | Art der Förderung | Förderhöhe | Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| KfW-Zuschuss 455-B | Zuschuss | bis 6.250 Euro | Eigentümer und Antragstellende für barrierefreie Umbauten |
| KfW-Kredit 159 | Förderkredit | bis 50.000 Euro pro Wohneinheit | Privatpersonen, WEGs, Bauträger, Wohnungsgenossenschaften und Mietende |
So kann also auch eine Mietwohnung barrierefrei gestaltet werden und das Leben im Alter an Qualität gewinnen. Dabei kann der Kredit nicht nur für Umbauten und Sanierungen in Anspruch genommen werden, sondern auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum.
Der KfW-Kredit 159 kann als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen beantragt werden.
| Kreditform | Laufzeit | Effektiver Jahreszins | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | 4 bis 30 Jahre | 2,54 % bis 3,49 % | tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren |
| Endfälliges Darlehen | bis 10 Jahre | 3,54 % | Rückzahlung am Laufzeitende |
Begrenzte Fördermittel: Aus diesem Grund ist schnelles Handeln ratsam
Es gilt, bei der Beantragung schnell zu sein, da die Fördermittel für den KfW-Zuschuss 455-B vorerst auf 50 Millionen Euro begrenzt sind. Zudem läuft das Programm zunächst nur bis Ende 2026. Laufen die bereitgestellten Mittel vor Ende des Jahres aus, dann endet das Programm vorzeitig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor dem Antrag die Planung steht, die ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.
Wie beantragen Interessenten die Fördermittel bei der KfW-Bank?

Beim Umbau auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ ist zudem ein Sachverständiger verpflichtend. Er begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert die Umbauten und bestätigt abschließend die Einhaltung der Vorgaben. Diese Bestätigung ist notwendig, um die höhere Förderung zu erhalten.
Nach der Zusage für die Förderung müssen die Maßnahmen in einem bestimmten Zeitraum beginnen. Die Ablauffrist ist unter dem Punkt „Wie geht’s weiter“ in der Zusage vermerkt. Bis zu diesem Datum muss die Maßnahme zudem abgeschlossen sein. Anschließend kann die Auszahlung des Zuschusses über das Portal der KfW-Bank beantragt werden. Beim KfW-Kredit 159 beginnt die Auszahlungszeit ab der Kreditzusage, und es stehen 12 Monate zur Verfügung, um den Kredit abzurufen.